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Mitsegelbestimmungen

für die Mitfahrt auf Segelschiffen

 

Gegenseitiges Vertrauen und Vertrauen zu den Bootsführern/ Eignern/Veranstaltern sind die wichtigste Voraussetzung für das Gelingen eines Segeltörns. Wir bitten Sie, das aus Platzgründen "Kleingedruckte" aufmerksam zu lesen und werben hiermit im Interesse der Sicherheit für Crew und Schiff um Ihr Verständnis.

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​Alle Mitsegler bilden eine Crew.
Mit der Annahme eines Angebotes schließen Sie mit uns wie auch mit dem Bootsführer/Eigner/Veranstalter keinen Beförderungsvertrag für eine Fahrt von A nach B ab, sondern nehmen an einem sportlichen, wind- und wetterlageabhängigen Unternehmen teil. Sie sind Mitglied einer Crew, auch dann, wenn für die besonderen Belange des Bootes weitere Crewmitglieder bereitgestellt werden.

 

Seemannschaft, Seerecht

Mit der Einschiffung an Bord unterstellen sich alle Crewmitglieder den Regeln der Seemannschaft, den Bestimmungen des Seerechts und insbesondere der Kommandogewalt der Bootsführung.


Widrige Wetterlagen, Havarien oder Umstände, die die Sicherheit von Crew und Schiff gefährden könnten, können den Bootsführer veranlassen, Törnziele sowie Ab- und Eingangshafen zu verändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren, wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags, Mehrkostenersatz oder ähnliches durch uns, den Bootsführer/Eigner/Veranstalter oder Einbehalte durch Sie, sind hiermit grundsätzlich nicht verbunden. Wird der Törn von uns, dem Bootsführer/Eigner/Veranstalter aus den vorstehenden Gründen vor Antritt abgesagt, werden die für das Boot bereits gezahlten Kostenbeiträge, abzüglich eines 12 %igen Verwaltungskostenanteils, erstattet. Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.


Brechen Crewmitglieder den Törn aus persönlichen Gründen ab, so müssen sie auf eigene Kosten und ohne sonstigen Kostenersatz weiterreisen.
Wir, der Bootsführer/Eigner/Veranstalter haften nicht für den Verlust von persönlichem Eigentum, für Leib und Leben der Crewmitglieder. Eine Haftung für das Letztgenannte tritt für den Bootsführer nur dann ein, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder ein grober Verstoß gegen die für ihn und das Schiff geltenden Regeln in Form einer Seeamtsverhandlung nachgewiesen werden kann. Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen.

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Im Fall höherer Gewalt geht das Risiko zu Lasten des Crewmitgliedes.

 

Versicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reise-, Unfall-, Kranken-, Reisekostenrücktritts- oder Veranstaltungsausfall-Versicherung. Wir verweisen darauf, dass keinerlei Versicherungsschutz bei Unfall, Tod, Invalidität, Krankheit etc. durch die Seeberufsgenossenschaft oder sonstige Versicherungsträger besteht. Mit der Anmeldung zu einem Törn bestätigt das Crewmitglied die Anerkennung dieser Mitsegelbestimmungen, dass es organisch gesund ist, an keinen ansteckenden oder Anfallkrankheiten leidet, mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen kann und evtl. Sehfehler durch Augengläser ausgeglichen hat. Der Bootsführer ist berechtigt und angewiesen, im Zweifel hierüber eine schriftliche Erklärung oder ein ärztliches Attest zu fordern.

 

Kleidung, Ãœbernachtung
Für den Aufenthalt an Bord benötigen Sie Bordschuhe, wetterfeste Kleidung (Ölzeug) und Bettzeug (Schlafsack, Laken, Kopfkissenbezug) - ggf. kann Bettwäsche komplett, mit/ohne Handtücher, gegen Entgelt gestellt werden. Als Transportbehältnisse sind nur Seesäcke oder Falttaschen zu verwenden. Das Mitbringen von mobilen Sende- und Empfangsanlagen ist nicht erwünscht. Der Betrieb dieser Anlagen wie auch das Verbringen von Waffen an Bord - selbst wenn diese erwerbsscheinfrei sind - ist ohne schriftliche Genehmigung des Bootsführers ausdrücklich untersagt.

 

Crewliste
Für alle Fahrten - auch bei Tages- und Gruppenfahrten - ist dem Schiffsführer vor Antritt aus Sicherheitsgründen und zur Erfüllung gesetzlicher Regeln eine Liste mit Namen, privater Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnummer eines jeden einzelnen Crewmitgliedes zu überstellen. Eine Kopie der Einschiffungs-/Checkliste ist bei uns zu hinterlegen.

 

Veranstalter
Eine Vermittlung erfolgt namens und im Auftrag des Veranstalters oder Auftraggebers. Veranstalter ist der jeweilige Eigner des Bootes, Auftraggeber derjenige, der eine Leistung anbietet oder uns bittet, diese für ihn zu ordern. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Wohnort des Veranstalters, sonst Kiel. Anderslautende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.


Preise /Preislisten
Sämtliche Preisangaben erfolgen netto in EURO, sofern nichts anderes angegeben ist; Leistungen/Fahrten innerhalb der deutschen Küstengewässer zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19 % .


Verwaltungskosten
auf Bordnebenkostenabrechnungen und Nebenleistungen


Beauftragen Sie uns für eine Rechnungserstellung der Gesamtlieferungen und -leistungen (nicht Schiffsmiete), zur Vermittlung und/oder Bereitstellung von Nebenleistungen, so erheben wir für unsere Leistungen einen Verwaltungskostenaufschlag von 12 %, bei vorkontierten Verpflegungsabrechnungen eine Inkassoprovision von 5 %.

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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Verträge mit der Firma SeaBreeze-Entertainment-Group (nachfolgend SBE-Group), Inhaber: Dirk Rolka, 02977 Hoyerswerda, Bautzener Str. 49, info(at)sbe-group.de

Sportboote sind von der Schifffahrtsbehörde des Freistaates Sachsen Landesdirektion Dresden für Binnenwasserstraßen/ Binnengewässer durch ein Bootszeugnis gemäß § 14 Abs.1 SächsSchiffVO zugelassen.

 

§ 2. Leistungsbeschreibung

SBE-Group ist im Umfang des oder der durch den Mieter gebuchten Arrangements verpflichtet, Bewirtungsleistungen zu erbringen. SBE-Group ist berechtigt, die Bewirtungsleistungen durch Dritte nach seiner Wahl erbringen zu lassen.
Alle Preise verstehen sich als Barzahlerpreise vor Ort und sind vor Fahrtantritt zu entrichten.


Mit der Abgabe der Auftrags- oder Buchungsbestätigung gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn SBE-Group den Auftrag schriftlich bestätigt oder die vereinbarte Leistung innerhalb des verabredeten Zeitraums ausführt.


Alle Änderungen und mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

Der Kunde kann keinen Anspruch auf die Reservierung der im Vertrag unterschriebenen Leistung erheben, wenn der Vertrag nicht nach der Reservierung unterschrieben wurde.

 

§ 3. Zahlungsbedingungen

​​Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, auf das angegebene Geschäftskonto einzuzahlen.
Bei Eingang der Auftragsbestätigung/Chartervertrages ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages zu leisten. Vor Fahrtantritt ist die Restsumme in bar vor Ort zu entrichten.


Andersweitige Zahlungsmodalitäten sind nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung verbindlich. Dabei anfallende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist SBE-Group nach einer schriftlichen Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Chartervertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

§ 4. Nebenpflichten

1. Der/die Mieter haben dem einweisenden Personal Folge zu leisten,  (Notfallmappe mit Telefonnummer an Bord). Es sind unbedingt die Grenzen der erlaubten Zuladung (max 15 Personen + Notsitz) einzuhalten.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht zulässig. 

Bei aufkommendem schlechtem Wetter mit zu erwartenden Windstärken von 4 (20-28 km/h) oder mehr, kann auf Entscheidung des Kapitäns die Fahrtroute, Fahrtdauer verändert werden oder auch der Abbruch des Törns festgelegt werden. Eine Rückerstattung oder Teilerstattung des Reisepreises findet aufgrund ​dieser Gegebenheiten nicht statt. Gleiches gilt wenn technische oder sicherheitsrelevante Probleme nach Fahrtantritt auftreten und zum Abbruch derer führen.


2.  Kinder, Nichtschwimmer oder ungeübte Schwimmer haben eine Schwimmweste zu tragen.
SBE-Group haftet nicht für Schäden, die durch den Nichtgebrauch einer Schwimmweste entstehen. Es besteht eine Schwimmwestenpflicht für Kinder bis 12 Jahre. Die Passagiere haben die Natur schonend zu behandeln. Abfälle dürfen in keinem Fall in das Wasser oder sonst in die freie Natur entsorgt werden. Zur Entsorgung von Abfällen stehen gesonderte Behälter an Bord zur Verfügung.

 

§ 5. Rücktritt, Annahmeverzug, Verzug des Vermieters, Widerruf

Der Kunde kann 7 Tage nach der Buchung/Reservierung zurücktreten. Die Anzahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach der Reservierung / Buchung auf das Konto der SBE-Group zu erfolgen. Mit Ãœberweisung der Anzahlung wird die Buchung/Reservierung verbindlich. (Anzahlung=verbindliche Buchung) Bei Storno durch SBE-Group wegen Unwetter, Sturm und Gewitter nach der Anzahlung von 30% der Gesamtsumme des jeweilig gebuchten Arrangements / Mietpreises, wird die gezahlte Summe in einen Gutschein umgewandelt und kann innerhalb von zwei Jahren eingelöst werden. Ein Anspruch auf das gebuchte Arrangement, bei abgesagter Buchung, gibt es nicht. Die Einlösung des Gutscheines erfolgt zu den aktuellen Preisen, in dem Jahr der Einlösung.  Bei Abschluss einer Rücktrittsversicherung wird der voll gezahlte Betrag zurück erstattet. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen und ist an SBE-Group wie in § 1 bezeichnet, zu richten. Ein eventuelles Widerrufsrecht nach §312a BGB oder aus anderen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.

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Tritt der Kunde nicht innerhalb einer halben Stunde nach dem vereinbarten Termin seine gebuchte Leistung an, ohne SBE-Group telefonisch oder auf eine andere geeignete Weise seine Verspätung mitzuteilen, ist SBE-Group berechtigt, die MSY-SeaBreeze I. weiterzuvermieten. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist in diesem Fall nicht möglich. Bei telefonischer Mitteilung oder eine anderen geeigneten Weise, die Verspätung dem Vermieter mitzuteilen, kann am selben Tag, je nach Verfügbarkeit, eine Reservierung zu einem späteren Zeitpunkt am selben Tag unter Anrechnung der bereits gezahlter Miete -vorbehaltlich der Verfügbarkeit- ermöglicht werden. Verhindert schlechtes Wetter (z.B. Hochwasser, Gewitter, starker Wind ab Windstärke5 oder starker Regen) zum Zeitpunkt des vereinbarten Termines, dass Auslaufen der MSY-SeaBreeze I, sind Rücktritt des Kunden und Rückerstattung des gezahlte Betrages ausgeschlossen. Jedoch kann der Mieter die MSY-SeaBreeze I.  für einen späteren Zeitpunkt der gleichen Saison nach dem vereinbarten Termin unter Anrechnung bereits gezahlter Beträge, vorbehaltlich Verfügbarkeit, reservieren. Es sei denn, dass der Kunde von der Rücktrittsversicherung Gebrauch gemacht hat. In diesem Falle wird ihm der gezahlte Betrag erstattet.  Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag ist für solche Pflichtverletzungen ausgeschlossen, die SBE-Group nicht zu vertreten hat.

 

§ 6. Haftung des Kunden

Die MSY-SeaBreeze I. ist ein historisches Segelschiff und dementsprechend pfleglich zu behandeln.

Der Kunde haftet für alle Schäden an der MSY-SeaBreeze I, die durch ihn oder den Mitreisenden seiner Gruppe zu verantworten sind.

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§ 7. Haftung SBE-Group

 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet SBE-Group nur, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch SBE-Group oder eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen. Für sonstige Schäden haftet SBE-Group nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch SBE-Group oder eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen. Für andere Schäden haftet SBE-Group  nicht. SBE-Group haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrungen entstehen, sowie für Schäden Dritter. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen SBE-Group, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

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§ 8. Fristlose Kündigung

Verletzt eine Partei ihre sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten in grober Weise, hat die jeweils andere Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Eine grobe Pflichtverletzung des Kunden ist insbesondere der übermäßige Genuss von Alkohol oder sonstigen Drogen. Im Fall der fristlosen Kündigung seitens SBE-Group kann der Kunde keine Rückzahlung bereits geleisteter Beträge verlangen, ein etwa noch nicht gezahlter Betrag bleibt in voller Höhe fällig.

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§ 9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. An die Stelle einer etwa unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem Inhalt entsprechende wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

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§ 10. Geltung weiterer Vorschriften

Bestandteile dieser AGB sind
a. Bundeswasserstraßengesetz in der jeweils geltenden Fassung.

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§ 11. Bergbauaufsicht

Das unter Bergaufsicht stehende Gewässer kann jederzeit durch die Bergaufsicht, Gemeinde und LMBV zu Zwecken der Sanierung des Nutzungszieles gesperrt werden. In diesem Fall muss die Nutzung auf einen späteren Termin verschoben werden. Eine Erstattung des gezahlten Betrages und Arrangementpreises, ist in diesem Fall ausgeschlossen. Alle Vertragsparteien unterwerfen sich den Auflagen des Bergamtes. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bei der Zwischennutzung im Bereich der Gewässer des Lausitzer Seenlandes, sind die Verhaltensanforderungen der LMBV unter Bergbaurecht von 2007 geltenden Sanierungsbereich einzuhalten.

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§ 12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Landkreis Bautzen.

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§ 13. Fotorecht

Bilder/ Fotos die am Anlegesteg oder auf der MSY-SeaBreeze I. durch Mitarbeiter der Firma SBE-Group fotografiert werden, sind das Eigentum der Firma SBE-Group und es besteht das uneingeschränkte Nutzungs-/bzw. Bearbeitungsrecht.

Der Kunde verpflichtet sich die mitfahrenden Personen darüber zu informieren.

Sollte das uneingeschränkte Nutzungsrecht/ Bearbeitungsrecht der Bilder nicht gewünscht sein, dann ist dies den Mitarbeitern der Firma SBE-Group am selben Tag mitzuteilen.

Wir weisen darauf hin, dass die Fotos ausschließlich für die Fotogalerie der Homepage/ Werbeträgern der Firma SBE-Group genutzt werden.

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§ 14. Schlussbestimmungen

Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB`s. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.

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